Wie soll sich die Selbsthilfegruppe finanzieren?

Krankenkassen und ihre Verbände fördern Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, sofern sie die in diesen Grundsätzen beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Inhalte der kassenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und der krankenkassenindividuellen Förderung (Projektförderung) für regionale Selbsthilfegruppen

 

Pauschalförderung:

 

Die Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden. Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit und regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen zur Verfügung gestellt. Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für:

 

    -Raumkosten, Miete
    -Büroausstattung und Sachkosten (z.B. PC, Drucker, Büromöbel, Porto u.Telefon, Gebühren für Online-
     Dienste)
    -Pflege des Internetauftrittes/Homepage,
    -Regelmäßig erscheinende Verbandsmedien (z.B. Mitgliederzeitschriften, Flyer ) einschließlich deren
     Verteilung
    -Schulungen oder Fortbildungen, die auf die Befähigung zur Organisations- und Verbandsarbeit
      sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen ( z.B. kaufmännische Weiterbildung,
     Weiterbildung zum Vereinsrecht, PC-Schulung, Rhetorik ), einschließlich Veranstaltungs-,
     Teilnahmegebühren, Fahrt- u. Übernachtungskosten,

 

    -Durchführung von Gremiensitzungen gemäß Satzung (z.B. Vorstandssitzungen, Mitglieder/
     Jahresversammlungen,
     Delegiertenversammlungen, Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats u. Sitzungen verbandsinterner
     Arbeitsgruppen), einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- u. Übernachtungskosten.

     

Projektförderung:

 

Die jeweiligen Krankenkassen-/verbände gestalten die krankenkassenindividuelle Förderung  inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung. Daher wird empfohlen, Anträge auf Projektförderung bei jeder Krankenkasse zu stellen oder sich vorab zu erkundigen, ob auch eine Exclusivförderung bei nur einer Krankenkasse möglich ist. Darüber hinaus gibt es in manchen Regionen besondere Absprachen und Regelungen. Hier werden Projektförderanträge von einer Stelle für alle Krankenkassen, die Projekte auf regionaler Ebene fördern, entgegen genommen. Nähere Informationen erhalten Antragsteller bei der federführenden Krankenkasse oder bei der örtlichen Selbsthilfe-Kontaktstelle/-Büro. In Abgrenzung zur Gemeinschafts-(Pauschal-)förderung sind Projekte gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben. Dabei handelt es sich um Aktivitäten, die über das Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen. Anträge auf Projektförderung können im Laufe des Förderjahres gestellt werden.

 

Beispiele:

 

Planung und Durchführung von Veranstaltungen wie Tag der offenen Tür, gesundheitsbezogene Vorträge und Seminare, Beteiligung an Selbsthilfe-Tagen, Funktionsträgerfortbildungen zum jeweiligen Krankheitsbild, Öffentlichkeitsarbeit für Projekte, unregelmäßig erscheinende Informationsmedien

Ausgeschlossen von einer Förderung sind Freizeitaktivitäten wie z.B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Urlaubsreisen.

 

Weitere Infos zur Förderung und Fördervoraussetzungen

GKV_Selbsthilfeförderung.pdf

Ansprechpartner Primärkassen/Ersatzkassen.pdf

Seite 1



Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr.

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