Krankenkassen und ihre Verbände fördern Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, sofern sie die in diesen Grundsätzen beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Inhalte der kassenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und der krankenkassenindividuellen Förderung (Projektförderung) für regionale Selbsthilfegruppen
Pauschalförderung:
Projektförderung:
Die jeweiligen Krankenkassen-/verbände gestalten die krankenkassenindividuelle Förderung inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung. Daher wird empfohlen, Anträge auf Projektförderung bei jeder Krankenkasse zu stellen oder sich vorab zu erkundigen, ob auch eine Exclusivförderung bei nur einer Krankenkasse möglich ist. Darüber hinaus gibt es in manchen Regionen besondere Absprachen und Regelungen. Hier werden Projektförderanträge von einer Stelle für alle Krankenkassen, die Projekte auf regionaler Ebene fördern, entgegen genommen. Nähere Informationen erhalten Antragsteller bei der federführenden Krankenkasse oder bei der örtlichen Selbsthilfe-Kontaktstelle/-Büro. In Abgrenzung zur Gemeinschafts-(Pauschal-)förderung sind Projekte gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben. Dabei handelt es sich um Aktivitäten, die über das Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen. Anträge auf Projektförderung können im Laufe des Förderjahres gestellt werden.
Beispiele:
Planung und Durchführung von Veranstaltungen wie Tag der offenen Tür, gesundheitsbezogene Vorträge und Seminare, Beteiligung an Selbsthilfe-Tagen, Funktionsträgerfortbildungen zum jeweiligen Krankheitsbild, Öffentlichkeitsarbeit für Projekte, unregelmäßig erscheinende Informationsmedien
Ausgeschlossen von einer Förderung sind Freizeitaktivitäten wie z.B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Urlaubsreisen.
Weitere Infos zur Förderung und Fördervoraussetzungen
GKV_Selbsthilfeförderung.pdf
Ansprechpartner Primärkassen/Ersatzkassen.pdf