Leitsätze

Leitsätze der Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen insbesondere mit Unternehmen der pharmazeutischen Industrie

 

I. Präambel

1. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. ist der Dachverband der Selbsthilfegruppen für Schilddrüsenkrankheiten und deren Angehörigen in Deutschland.

2. Um unseren satzungsgemässen Auftrag der Interessenvertretung chronisch kranke und behinderter Menschen sachgerecht wahrnehmen zu können, ist es für die Schilddrüsen-Liga Deutschland unabdingbar, ihre Neutralität und Unabhängigkeit strikt zu wahren. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. strebt auf der Basis ihrer Neutralität und Unabhängigkeit eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den übrigen Akteuren im Gesundheitswesen an. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. begrüsst das Interesse der Wirtschaft an einer solchen Zusammenarbeit und sieht hier die Chance zu einem gleichberechtigten Dialog.

3. Um die Neutralität und Unabhängigkeit der Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. zu bewahren und auch künftig zu gewährleisten werden im folgenden Leitsätze für die partnerschaftliche Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen formuliert. Die nachstehenden Leitsätze gelten sowohl für die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. als Dachverband als auch entsprechend für die Selbsthilfegruppen.

 II. Allgemeine Grundsätze

1. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. richtet ihre fachliche und politische Arbeit ausschließlich an den Bedürfnissen und Interessen von behinderten und chronisch kranken Menschen und deren Angehörigen aus. Sie will die Selbstbestimmung behinderter und chronisch kranker Menschen fördern. Bei der Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen kann es daher nicht darum gehen, allein die Erwartungen Dritter zu erfüllen, nur um beispielsweise Zuwendungen zu erhalten.

2. Die partnerschaftliche Kooperation zwischen der Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. und Wirtschaftsunternehmen muss mit den satzungsgemäßen Zielen und Aufgaben der Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. im Einklang stehen und diesen dienen. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. kann auch keine Zusammenarbeit akzeptieren, die die Gemeinnützigkeit des Verbandes gefährdet oder gar ausschließt.

3. In allen Bereichen der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen, insbesondere mit der pharmazeutischen Industrie, muss die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. die volle Kontrolle über die Inhalte der Arbeit behalten und unabhängig bleiben.

4. Jedwede Kooperation und Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen, insbesondere aus der Pharmaindustrie, ist im Bestreben nach Transparenz zu behandeln, um die Neutralität und Unabhängigkeit der Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. auch insoweit sicherzustellen.

5. Sollte mit einem Unternehmen eine Sponsoringvereinbarung getroffen werden, sind die geltenden steuerrechtlichen Vorschriften insbesondere im Hinblick auf die Gemeinnüt­zigkeit von Vereinen zu beachten.

III. Information und inhaltliche Neutralität

1. In Kooperation mit der Pharmaindustrie, Anbietern von Heil- und Hilfsmitteln und anderen Unternehmen, die Produkte für behinderte und chronisch kranke Menschen herstellen, ist auf eine eindeutige Trennung zwischen Produktwerbung des Unternehmens, Empfehlungen der Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. und Informationen der Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. zu achten.

2. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. wirbt nicht für Produkte und beteiligt sich auch nicht an der Produktwerbung von Unternehmen.

3. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. gibt grundsätzlich weder Empfehlungen für einzelne Medikamente, Medikamentengruppen oder Medizinprodukte, noch Empfehlungen für bestimmte Therapien oder diagnostische Verfahren. Im Einzelfall ist die Abgabe einer Empfehlung jedoch dann denkbar, wenn diese auf dem Bewertungsergebnis anerkannter und neutraler Expertengremien beruhen. Verlautbarungen von Wirtschaftsunternehmen werden hingegen nicht unkommentiert und einseitig weitergegeben.

4. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland sieht es im übrigen als ihre Pflicht an, über Erfahrungen von Betroffenen mit Medikamenten. Medizinprodukten, Therapien und diagnostischen Verfahren zu informieren. Entsprechendes gilt für die Informationen über die Vielfalt des Angebotes und über neue Entwicklungen im Bereich der Prävention, Kuration und Rehabilitation.

5. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. ist in ihrer fachlichen Arbeit unabhängig und nicht an medizinische Fachrichtungen gebunden. Sie steht auch alternativen Heilmethoden und Therapierichtungen offen gegenüber.

IV. Kommunikationsrechte

1. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. gewährt den sie unterstützenden Unternehmen im Rahmen der geschlossenen Vereinbarungen Kommunikationsrechte, wie z.B. das Recht der Logo-Verwendung.

Davon ausgeschlossen ist jedoch die unmittelbare oder mittelbare Bewerbung von Produkten bzw. Produktgruppen zur Therapie von chronischen Erkrankungen oder Behinderungen Ausgeschlossen ist insbesondere eine Vereinbarung, wonach von einer Homepage der Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. durch einen Link auf das Logo eines Wirtschaftsunternehmens umgeschaltet werden kann.

2. Eine Verwendung des Logos und des Namens der Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. erfolgen. Das Logo muss dann originalgetreu verwendet werden. Abweichungen oder Änderungen sind nicht zulässig.

3. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. gewährt ggf. den sie unterstützenden Unternehmen auch das Recht, den Abdruck des Logos und/oder des Unternehmens in Publikationen oder auf Plakaten der Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. zu verlangen, soweit dies ohne besondere Hervorhebung erfolgt.

V. Zuwendungen

1. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. nimmt finanzielle Zuwendungen von Privatpersonen Firmen oder der Öffentlichen Hand entgegen. Auch eine Unterstützung durch die pharmazeutische Industrie ist möglich. Dabei wird die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. vermeiden, in Abhängigkeit von einem bestimmten Unternehmen oder von einer bestimmten Person zu geraten. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. achtet bei der Förderung durch Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen insbesondere darauf, dass eine Beendigung der Unterstützung niemals den Fortbestand und die inhaltliche Arbeit der Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. gefährden kann.

2. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. trifft ggf. auch Sponsoring-Vereinbarungen mit Wirtschaftsunternehmen.

Unter Sponsoring ist dabei die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung der Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. zu verstehen, wenn damit auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens verfolgt werden.

Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. sichert sich ihre Unabhängigkeit gegenüber Sponsoren dadurch ab, dass Sponsoring-Vereinbarungen, die Zuwendungen in nicht unerheblichem Umfang zum Gegenstand haben, schriftlich fixiert und die Zuwendungen transparent gemacht werden.

3. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. bietet den unterstützenden Firmen an, die im Rahmen der geschlossenen Vereinbarungen erfolgten Zuwendungen öffentlich zu dokumentieren.

VI. Unterstützung der Forschung

1. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. begrüßt Forschungsanstrengungen, die einer Verbesserung der Situation chronisch kranker und behinderter Menschen dienen.

2. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. ist grundsätzlich bereit, sich mit ihrer Fachkompetenz an solchen Forschungsprogrammen, insbesondere an klinischen Studien zu beteiligen, so wie über solche Forschungsprogramme, insbesondere klinische Studien, zu berichten, um über ihre Selbsthilfegruppen so die Beteiligung von Probanden an den Forschungsprogrammen bzw. Studien zu ermöglichen.

Eine solche Unterstützung setzt jedoch voraus, dass die Informationen über die laufenden Ergebnisse der Forschungsprogramme bzw. Studien sowie die Informationen über das Forschungs- und Studiendesign gegenüber der Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. vollständig offengelegt werden.

Des weiteren hält die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. die Übernahme der Kosten für die genannten Unterstützungsmaßnahmen durch die betreffenden Unternehmen für geboten.

3. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. versucht ihrerseits, im Interesse chronisch kranker und behinderter Menschen auf die Firmenpolitik (Studiendesigns, Produkteigenschaften, Marketing, etc.) der Unternehmen Einfluss zu nehmen.

VII. Veranstaltungen

1. Die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. trägt dafür Sorge, dass auch bei ihr organisierten und durchgeführten Veranstaltungen stets die Neutralität und Unabhängigkeit gewahrt bleibt.

2. Bei der Festlegung der Inhalte und bei der Auswahl der Referenten achtet die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. insbesondere darauf, dass die Sachverhalte objektiv dargestellt und behandelt werden. Dies schließt eine einseitige Darstellung zu Gunsten eines bestimmten Unternehmens, einer bestimmten Therapie oder eines bestimmten Produkts grundsätzlich aus. Ist die Veranstaltung Teil einer Sponsoring-Vereinbarung dann trägt die Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. Sorge dafür, dass die behandelnden Themenbereiche nicht allein von Referenten, die bei dem jeweiligen Sponsors angestellt sind oder von dem jeweiligen Sponsor finanziell abhängig sind, behandelt werden.

Verabschiedet in der Mitgliederversammlung vom 17.09.2005